Beschreibung
Nähere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie im Bürgerservice.
Details
Eine Abmeldung ins Ausland kann Auswirkungen auf den bisherigen Aufenthaltstitel, insbesondere der Niederlassungserlaubnis haben.
Hierüber informiert die Ausländerbehörde (Öffnet in einem neuen Tab) und zeigt die rechtlichen Konsequenzen auf.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich eine Bescheinigung der Ausländerbehörde zu erhalten, die den Fortbestand der Niederlassungserlaubnis trotz Fortzug ins Ausland bestätigt.
Bei einem Fortzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung erforderlich. Es genügt die Anmeldung im neuen Wohnort.
Dabei ist unbedingt darauf zu achten, ob der Aufenthaltstitel eine "Wohnsitzauflage" enthält.