Die Niederlassungserlaubnis von in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehepartnerinnen und Ehepartnern erlischt ebenfalls nicht, unabhängig von der Dauer des Voraufenthalts, sofern der Lebensunterhalt sichergestellt ist.
Die Niederlassungserlaubnis von mit einer Deutschen oder einem Deutschem in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländerinnen und Ausländern erlischt nicht, unabhängig von der Dauer des Voraufenthalts und, sofern der Lebensunterhalt gesichert ist.
Andere Aufenthaltstitel
Auf Antrag kann auch bescheinigt werden, dass andere Aufenthaltstitel nicht erlöschen. Hierzu sollten Sie einen schriftlichen Antrag an Ihre Ausländerbehörde richten. Geben Sie möglichst ausführlich an, weshalb Sie längerfristig im Ausland bleiben müssen oder möchten.