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Stadt Remscheid

Umzug von Ausländern: Änderung der Auflage zur Wohnsitznahme

Sowohl in einem Aufenthaltstitel als auch in der Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) kann die Auflage zur Wohnsitznahme enthalten sein. D.h. dem Ausländer wird mit dieser Regelung vorgegeben, in welchem Ort er seinen Wohnsitz nehmen muss.

Beschreibung

Sofern der Aufenthaltstitel oder die Duldung eine sog. "Wohnsitzauflage" enthält, darf ohne die vorherige Zustimmung der Ausländerbehörde nicht der Wohnsitz geändert werden.

Sollte dennoch ein Wohnortwechsel beabsichtigt sein, ist also im Vorfeld zunächst mit der aktuell zuständigen Ausländerbehörde des bisherigen Wohnsitzes Kontakt aufzunehmen. Es muss ein Antrag auf Änderung der "Wohnsitzauflage" gestellt werden. 

Mit Einführung des Integrationsgesetzes zum 06.08.2016 unterliegen alle Personen, die seit dem 01.01.2016 eine positive Entscheidung im Asylverfahren erhalten haben (Anerkennung als Asylberechtigter, Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz) gem. § 12a AufenthG Kraft Gesetzes einer Wohnsitzauflage für das Bundesland, welchem sie zur Durchführung des Asylverfahrens zugewiesen wurden. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob diese auch aus dem Aufenthaltstitel hervorgeht. Kontaktieren Sie vor einem Umzug die zuständige Ausländerbehörde. Dort werden Sie beraten. 

Für den Fall, dass bislang die Wohnsitznahme für Remscheid verfügt wurde und nun ein Wohnortwechsel geplant ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Ausländerbehörde Remscheid auf. 

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer+49 (2191) 16 3823 .

 

 

Umzug von Ausländern: Änderung der Auflage zur Wohnsitznahme

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