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Stadt Remscheid

Fischereischein

Wer die Fischerei ausüben will, benötigt einen Fischereischein. Diesen können Sie erst nach Ablegen der Fischerprüfung beantragen und erhalten. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.

Beschreibung

Seit dem 3. Juli 2026 ist der Fischereischein digital

Mit der Modernisierung des Fischereirechts können Fischereischeine und Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe künftig auch digital genutzt werden. Die Beantragung ist online oder bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt bzw. Gemeinde möglich.

Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig.

Beantragung digitaler Fischerei-Dokumente:

  • Erstbeantragung nach neu bestandener Fischerprüfung ab Juli 2026: wahlweise online unter https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042001012000  oder persönlich
  • Bestandene Fischerprüfung oder Fischereischein vor dem 1. Juli 2026:  zwecks Überprüfung des Fischerprüfungszeugnisses bzw. des alten Fischereischeins beim ersten Mal persönlich

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe

Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist online https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042010121000  oder persönlich möglich.

Welche Unterlagen müssen beim Angeln mitgeführt werden?

Ab Juli 2026 sind mitzuführen:

  • Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
  • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
  • amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)
  • gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer

Jugendfischereischein entfällt

Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln. Bei der Ausübung der Fischerei ist künftig ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Kinderpersonalausweis) oder Schülerausweis mitzuführen. Ein entsprechender Ausweis genügt zudem als Nachweis für den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins.

Fischereischein

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