Beschreibung
Es gibt Fischereischeine mit einer Gültigkeit von einem und von fünf Jahren. Zuständig für die Ausstellung und Verlängerung des Fischereischeines ist die Behörde des Wohnortes des Antragstellers.
Den Antrag können Sie persönlich zu den Öffnungszeiten in Raum 032 und 038 des Dienstleistungszentrum stellen oder auf dem Postweg.
Öffnungszeiten: Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Beim Postweg gilt folgende Vorgehensweise:
Sie überweisen zur Neuausstellung/Verlängerung des Fischereischeines für
1 Jahr 19,50 Euro
5 Jahre 51,50 Euro
Die Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Fischereischeinverlängerung/-ausstellung zuzüglich Porto für die Zustellung des Fischereischeines per Postzustellungsurkunde (=Einschreiben).
Sie überweisen den jeweiligen Betrag an die Stadt Remscheid – IBAN: DE 81 3405 0000 0000 0000 18 (BIC: WELADEDRXXX) mit dem Verwendungszweck FAD0033832, Ihrem Namen und dem Wort "Fischereischein".
Im Anschluss senden Sie bitte ein Passfoto und Prüfungszeugnis oder den zu verlängernden Schein an die Untere Fischereibehörde.
Auf das Vorlegen des Prüfungszeugnisses kann verzichtet werden, wenn Sie die Fischerprüfung in diesem Jahr bei der Stadt Remscheid bestanden haben.
Nach Erhalt des jeweiligen Betrages und des Passfotos (oder Scheins) wird der Fischereischein ausgestellt/verlängert und Ihnen mit Postzustellungsurkunde zugesandt.
Für einen Jugendfischereischein überweisen Sie bitte 8 Euro zzgl. 3,50 Euro Zustellungsgebühr, also insgesamt 11, 50 Euro, mit den gleichen oben genannten Daten. Hier ist nur eine Neuausstellung oder Verlängerung für ein Jahr möglich. Im Anschluss der Überweisung senden Sie mir den Jugendfischereischein bitte zu.