Beschreibung
Seit dem 3. Juli 2026 ist der Fischereischein digital
Mit der Modernisierung des Fischereirechts können Fischereischeine und Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe künftig auch digital genutzt werden. Die Beantragung ist online oder bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt bzw. Gemeinde möglich.
Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig.
Beantragung digitaler Fischerei-Dokumente:
- Erstbeantragung nach neu bestandener Fischerprüfung ab Juli 2026: wahlweise online unter https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042001012000 oder persönlich
- Bestandene Fischerprüfung oder Fischereischein vor dem 1. Juli 2026: zwecks Überprüfung des Fischerprüfungszeugnisses bzw. des alten Fischereischeins beim ersten Mal persönlich
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe
Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist online https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042010121000 oder persönlich möglich.
Welche Unterlagen müssen beim Angeln mitgeführt werden?
Ab Juli 2026 sind mitzuführen:
- Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
- Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
- amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)
- gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
Jugendfischereischein entfällt
Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln. Bei der Ausübung der Fischerei ist künftig ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Kinderpersonalausweis) oder Schülerausweis mitzuführen. Ein entsprechender Ausweis genügt zudem als Nachweis für den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins.