Beschreibung
Die Ausbildung darf im Alter von 16 ½ Jahren begonnen werden. Nach erfolgreicher Prüfung erhält die/der Schülerin/Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist nur in Zusammenhang mit einem Personalausweis oder Reisepass und nur im Inland gültig. Bei jeder Fahrt muss eine Begleitperson anwesend sein, die in der Prüfbescheinigung der/des Fahranfängerin/Fahranfängers eingetragen sein muss.
Die Begleitperson (auch mehrere eingetragene Begleitpersonen möglich) muss folgende Anforderungen erfüllen:
- vollendetes 30. Lebensjahr
- mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister
- Während der Fahrt darf die Begleitperson nicht unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln oder Drogen stehen und die Alkohol-Promillegrenze von 0,5 nicht erreichen.
Hinweis:
Der Antrag sollte bei Remscheider Fahrschulen über die Fahrschule eingereicht werden.
Bei auswärtigen Fahrschulen muss der/die Fahrerlaubnisanwärter/in persönlich vorsprechen. Termine hierfür können über die Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) unter dem Punkt "Antrag auf Ersterteilung/Erweiterung" vereinbart werden.