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Stadt Remscheid

Bußgeld: Fahrverbot

Ein Fahrverbot ist ein Verbot, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art oder einer bestimmten Art zu führen.

Beschreibung

Ein Fahrverbot kann mit einer Dauer von 1 Monat bis zu 3 Monaten nach § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit durch die Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren oder durch das Amtsgericht in der Bußgeldentscheidung als Nebenfolge neben einer Geldbuße verhängt werden.

Ist im Bußgeldbescheid angegeben, dass das Fahrverbot mit Rechtskraft wirksam wird, so ist der Führerschein mit Rechtskraft sofort abzugeben. Ab diesem Zeitpunkt ist das Führen eines Kraftfahrzeugs als Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG strafbar - auch dann, wenn der Führerschein noch nicht in Verwahrung gegeben wurde und sich noch im Besitz des Inhabers befindet. Das Verbotsende wird allerdings abhängig von dem Tag berechnet, an dem der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben wird. Erfolgt die Abgabe verspätet, verlängert sich also die Dauer des Verbotes.

Ist angegeben, dass das Fahrverbot innerhalb einer Frist von z.B. 4 Monaten ab Rechtskraft abgeleistet werden kann, so kann der Betroffene den Zeitpunkt der Abgabe innerhalb dieser Frist selbst wählen, darf aber in der Zeit bis dahin noch fahren. Das Fahrverbot gilt dann mit Abgabe des Führerscheins.

Bußgeld: Fahrverbot

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