Beschreibung
Erweist sich ein Fahrerlaubnisinhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, so ist diesem die Fahrerlaubnis zu entziehen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein:
- verkehrsrechtliche Verstöße (Punktesystem und Probezeit),
- Betäubungsmittelkonsum,
- Trunkenheitsdelikte,
- Erkrankungen und
- sonstige Straftaten.
Im Unterschied zu einem Fahrverbot, das lediglich ein ein- bis dreimonatiges Verbot Kraftfahrzeuge zu führen beinhaltet, führt die Entziehung zu einem zunächst endgültigen Zustand (§ 2 Straßenverkehrsgesetz -StVG-).
Um die Fahrerlaubnis zurück zu erhalten, muss die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden. Sofern eine gesetzliche Sperre verhängt wurde, ist die Neuerteilung erst nach Ablauf dieser Frist möglich. Bitte informieren Sie sich trotzdem frühzeitig über das Neuerteilungsverfahren. Gegebenenfalls gibt es Maßnahmen, die Sie bereits während einer Sperrfrist ergreifen können.
Beratungs- bzw. Anhörungsgespräch
Sofern Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, können Sie gerne ein persönliches Gespräch vereinbaren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.
Vor der Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde erhält zudem jeder Betroffene die Möglichkeit, sich persönlich zu äußern.
Abgabe des Führerscheins
Nach Erhalt einer Entziehungsverfügung haben Sie i.d.R. eine Woche Zeit, Ihren Führerschein abzugeben.
Sofern Sie Ihren Führerschein verloren haben, ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gegen Gebühr erforderlich.
Für diese Dienstleistung müssen Sie einen Termin vereinbaren.
Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich!
Bitte senden Sie uns bei dem Wunsch der persönlichen Vorsprache eine E-Mail an Neuerteilung-FEremscheidde und hinterlassen uns eine Rufnummer unter der Sie zu erreichen sind.
Bitte Schreiben Sie in den Betreff "Entzug und Ihren Namen".