Beschreibung
Werden der Fahrerlaubnisbehörde Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kraftfahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers oder -Bewerbers begründen, überprüft sie, ob derjenige zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist.
Die Gründe für eine Eignungsüberprüfung sind vielfältig. Unter anderem können Hinweise auf nachfolgende Punkte ursächlich für eine Überprüfung sein:
- Straftaten/ Verstöße im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
- Straftaten mit Hinweisen auf erhöhtes Aggressionspotenzial
- Alkoholabhängigkeit/-missbrauch oder Betäubungsmittelkonsum
- Krankheiten und Behinderungen
- erhebliche Auffälligkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnisprüfung
Im Rahmen der Eignungsüberprüfung kann u.a. die Beibringung ärztlicher Gutachten oder medizinisch-psychologischer Gutachten angeordnet werden. Aufgrund von Erkrankungen und Behinderungen kann es notwendig werden, mittels Fahrprobe zu überprüfen, ob technische Umbauten am Fahrzeug durchgeführt werden müssen.
Die Fallkonstellationen im Rahmen der Fahreignungsüberprüfung sind sehr individuell. Informieren Sie sich daher bitte bei Ihrem Sachbearbeiter.
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Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich!
Bitte senden Sie uns bei dem Wunsch der persönlichen Vorsprache eine E-Mail an fahrerlaubnisbehoerderemscheidde und hinterlassen uns eine Rufnummer unter der Sie zu erreichen sind.
Bitte Schreiben Sie in den Betreff "Fahreignung und Ihren Namen".