Beschreibung
Sie können zu folgenden Öffnungszeiten terminlos durch Ziehen einer Wartemarke vorsprechen:
Montag: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Dienstag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Unterschriften werden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde verwendet wird.
Ebenfalls werden Unterschriften beglaubigt, wenn diese bei sonstigen Stellen vorgelegt werden müssen, der aufgrund einer Rechtsvorschrift (Gesetz, Verordnung) das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist.
Nicht beglaubigt werden können: Unterschriften ohne zugehörigen Text, sowie Unterschriften, die gemäß § 129 des Bürgerlichen Gesetzbuches der öffentlichen Beglaubigung bedürfen.