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Stadt Remscheid

Beglaubigung von Unterschriften

Beschreibung

Sie können zu folgenden Öffnungszeiten terminlos durch Ziehen einer Wartemarke vorsprechen:

Montag:           07:30 Uhr - 13:00 Uhr

Dienstag          07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 Uhr - 17:30 Uhr 

Mittwoch          07:30 Uhr - 13:00 Uhr 

Donnerstag        07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 - 16:00 Uhr 

Freitag           07:30 Uhr - 13:00 Uhr 

Unterschriften werden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde verwendet wird.

Ebenfalls werden Unterschriften beglaubigt, wenn diese bei sonstigen Stellen vorgelegt werden müssen, der aufgrund einer Rechtsvorschrift (Gesetz, Verordnung) das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist.

Nicht beglaubigt werden können: Unterschriften ohne zugehörigen Text, sowie Unterschriften, die gemäß § 129 des Bürgerlichen Gesetzbuches der öffentlichen Beglaubigung bedürfen.

Beglaubigung von Unterschriften

Erläuterungen und Hinweise

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