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Stadt Remscheid

Beglaubigung von Dokumenten

Die amtliche Beglaubigung von Dokumenten bestätigt das Übereinstimmen von Kopie und Original.

Beschreibung

Sie können zu folgenden Öffnungszeiten terminlos durch Ziehen einer Wartemarke vorsprechen:

Montag:           07:30 Uhr - 13:00 Uhr

Dienstag          07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 Uhr - 17:30 Uhr 

Mittwoch          07:30 Uhr - 13:00 Uhr 

Donnerstag        07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 - 16:00 Uhr 

Freitag           07:30 Uhr - 13:00 Uhr 

Abschriften oder Fotokopien von Urkunden werden beglaubigt, wenn sie von einer Behörde ausgestellt sind oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.

Deutsche Personenstandsurkunden werden ausschließlich vom ausstellenden Standesamt beglaubigt.

Bei fremdsprachigen Texten beachten Sie bitte die untenstehenden Hinweise. 

Beglaubigung von Dokumenten

Erläuterungen und Hinweise

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