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Stadt Remscheid

Personaldokumente: Namensänderung

Eine neue Namensführung (z.B. durch Heirat) führt immer zur Neuausstellung aller Personaldokumente.

Beschreibung

Ab dem 28.03.2024 ist die terminlose Beantragung von Ausweisdokumenten wieder möglich.

Terminlos können Sie nach Ziehung einer Wartemarke Ihren Ausweis / Ihren Reisepass an folgenden Tagen beantragen:

Dienstag        07:30 Uhr - 17:30 Uhr 
Donnerstag   07:30 Uhr - 17:30 Uhr 
Freitag            07:30 Uhr - 13:00 Uhr 

Selbstverständlich können Ausweise / Pässe auch weiterhin nach Terminvereinbarung beantragt werden.  

Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden.  Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.

Ändert sich der Name, werden sämtliche Personaldokumente ungültig und müssen unverzüglich neu beantragt werden. Eine Änderung der bisherigen Dokumente ist nicht zulässig.

Neue Personaldokumente zur Trauung:
Ändert sich der Name durch eine Eheschließung, können die neuen Dokumente bereits 56 Tage vor dem Trautermin beantragt werden. Vom Standesamt wird eine schriftliche Bestätigung über den Termin und der Namensänderung benötig. Der neue Reisepass wird Ihnen dann auf Wunsch bei der Trauung in Remscheid übergeben. Ein neuer Personalausweis muss beim Bürgerservice abgeholt werden.

Empfehlung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden. Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen (bspw. für die zusätzliche Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, für eine etwaige Umbuchung der Reise) kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.

Personaldokumente: Namensänderung

Erläuterungen und Hinweise

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