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Stadt Remscheid

Schneeräumung auf Gehwegen

Gehwege und Strassenteile, die dem Fußgängerverkehr dienen, sind nach Schneefall in einer Mindestbreite von einem Meter zu räumen.

Beschreibung

Die Reinigungspflicht ist auf die Eigentümer der an die Gehwege angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Die Winterwartung ist werktags von 07.00 bis 20.00 Uhr und sonn- und feiertags von 08.00 bis 20.00 Uhr durchzuführen.

Schneeräumung auf Gehwegen

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