Beschreibung
Bei einem Versicherungswechsel teilt der neue Versicherer zum Nachweis der Deckung eine elektronische Versicherungsbestätigung (EVBÜ-Nummer) direkt der zuständigen Zulassungsbehörde mit.
Der Fahrzeughalter braucht in der Regel an die Zulassungsbehörde keine Meldung vorzunehmen.
KFZ: Versicherungswechsel
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