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Stadt Remscheid

Ordnungsverfügung wegen fehlendem Versicherungsschutz

Ordnungsverfügung
über die Untersagung des Betriebs wegen der Beendigung des Versicherungsverhältnisses

Beschreibung

Nach Erhalt einer Ordnungsverfügung wg. fehlenden Versicherungsschutzes darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum in Betrieb gesetzt werden. Die Halterin/Der Halter muss unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen den Versicherungsschutz nachweisen.

Dafür muss durch die Versicherung eine eVBÜ Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung) elektronisch an die Zulassungsbehörde übermitteln werden. Die Vorlage einer eVB-Nummer durch den Fahrzeughalter bzw. -halterin selbst wird in diesen Fällen nicht akzeptiert!

Alternativ kann das Fahrzeug auch abgemeldet (Ausserbetrieb gesetzt) werden. Eine Online Außerbetriebsetzung ist bei einer vorliegenden Versicherungsanzeige wegen fehlendem Versicherungsschutz nicht möglich.

Erst nach Eingang der eVBÜ-Nummer kann das Fahrzeug wieder gefahren werden. Die Übermittlung der eVBÜ erfolgt stündlich bei der Stadt Remscheid, so ist eine schnelle Bearbeitung gewährleistet.

Ein gesonderter Bescheid ergeht nicht, zum Abschluss des Verfahrens wird aber ein Gebührenbescheid erstellt. (spätestens mit Erhalt ist also klar, dass der Versicherungsschutz wieder besteht). Der Gebührenbescheid ergeht über die in der Ordnungsverfügung angedrohten Gebühren (Seite 2. der 1. Ordnungsverfügung). (Wenn sofort/ auf die 1. Ordnungsverfügung reagiert wird: 40,00 €; bei weiteren Maßnahmen mehr; vorherige Zahlung nicht möglich.)

Sollte der Versicherungsnachweis nicht erbracht werden, wird die Zwangsstillegung des Fahrzeugs veranlasst.

  • Wenn das Fahrzeug verkauft worden sein sollte, ist die Veräusserungsanzeige (Kaufvertrag) bei der Zulassungsbehörde einzureichen.

Wenn das Fahrzeug bereits durch den Außendienst Zwangsstillgelegt wurde (Kennzeichen entstempelt), kann und soll immer noch eine eVBÜ-Nummer übermittelt werden!

Eine Vorsprache in der Zulassungsbehörde (Raum 106, Ämterhaus/Dienstleistungszentrum Elberfelder Str. 36, 42853 Remscheid) soll unverzüglich zu den Öffnungszeiten erfolgen. Dabei sollen die entstempelten Kennzeichen und die ZBI mitgebracht werden (wenn nicht durch Außendienst eingezogen). 

 Wenn keine eVBÜ übermittelt wird, wird das Fahrzeug in der Zulassungsbehörde abschließend Außerbetrieb gesetzt (hier ist keine online Abmeldung mehr möglich, da Siegel entwertet).

Ausnahme: Wenn die neue Versicherung keine eVBÜ übermittelt, nur eine normale eVB Nummer aushändigt, lässt die alte Versicherung die Person nicht aus dem Vertrag raus. Nur dann wäre in Einzelfällen eine reguläre Abmeldung und „normale“ Wiederzulassung möglich. Die alten Kennzeichen können wiederverwendet werden. Unterlagen:

Siehe Leistungsbeschreibung: Wiederzulassung. 

 

Ordnungsverfügung wegen fehlendem Versicherungsschutz

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