Beschreibung
Wenn der Halter eines Fahrzeugs eine Ordnungsverfügung wegen technischer Mängel erhält, darf das Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Grund dafür ist der Schutz aller Verkehrsteilnehmer: Fahrzeuge, die nicht den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechen, müssen sofort aus dem Verkehr gezogen werden.
Das Straßenverkehrsamt wird über vorhandene Mängel an einem Fahrzeug informiert, wenn eine entsprechende Mängelanzeige eingeht. Diese wird in der Regel von der Polizei oder dem Ordnungsdienst der Stadt (z. B. Remscheid) übermittelt.
Nach Eingang der Anzeige wird dem Fahrzeughalter eine kostenpflichtige Aufforderung zugesendet. Darin wird verlangt, die Beseitigung der Mängel innerhalb von 7 Tagen nachzuweisen. Der Nachweis kann auf drei Wegen erbracht werden:
- per E-Mail (bevorzugt)
- per Fax
- persönlich beim Straßenverkehrsamt
Wird kein Nachweis über die Mängelbeseitigung vorgelegt, veranlasst der Ermittlungsdienst des Bürgerservice die zwangsweise und kostenpflichtige Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Sobald der Nachweis über die Behebung der Mängel (oder z. B. die Durchführung von Rückrufaktionen) eingereicht wird, gilt die Ordnungsverfügung als erledigt. Allerdings erfolgt kein gesondertes Schreiben, das ausdrücklich bestätigt, dass der Vorgang abgeschlossen ist.
Anfallende Gebühren werden nachträglich mit einem separaten Bescheid an den Halter geschickt.
Sollte das Fahrzeug verkauft worden sein, so ist die Veräusserungsanzeige beim Bürgerservice einzureichen.