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Stadt Remscheid

Lärm: Gaststättenlärm

Wer eine Gaststätte betreibt oder als Verantwortlicher eingesetzt ist, hat dafür zu sorgen, dass unbeteiligte Personen nicht durch Lärmimmissionen erheblich belästigt werden.

Beschreibung

Zu den Störungen gehören auch erhebliche gästebezogene Immissionen, z. B. fortwährendes Hupen, dauerndes Türeschlagen, lautes Singen der Gäste bei Verlassen der Gaststätte.

 

Bei festgestellten Verstößen kann im Zeitraum von 22.00 bis 06.00 Uhr (Nachtruhe) die Polizei informiert werden.

 

Das Ordnungsamt prüft anschließend, ob aufgrund des Einsatzberichtes weitergehende Maßnahmen eingeleitet werden müssen.

Lärm: Gaststättenlärm

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