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Stadt Remscheid

Nachbarbeschwerden (über Industrie- und Gewerbebetriebe) ohne Gaststätten

Beschwerden von Anwohnenden über Lärm, Geruch, Staub oder Erschütterungen aus Gewerbebetrieben.

Beschreibung

Anwohnende von Anlagen haben einen Anspruch auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Deshalb haben sie die Möglichkeit, sich mit Beschwerden über Immissionen von Industrie- oder Gewerbebetreiben an den Fachdienst Umwelt zu wenden. Eine zeitnahe Mitteilung des Beschwerdeanlasses ist hilfreich, damit die erforderlichen Ermittlungen möglichst kurzfristig aufgenommen werden können.

Beschwerden sind wichtige Rückmeldungen über das Handeln von Betreibenden, den Zustand einer Anlage und den Handlungsbedarf der Behörde. Die Beschwerde kann telefonisch, schriftlich oder per Email erfolgen.

Die Immissionsschutzbehörde ist verpflichtet, jeder berechtigten Beschwerde nachzugehen und den Sachverhalt zu ermitteln. Die Beschwerde ist berechtigt, wenn ein schutzbedürftiger Raum (wie zum Beispiel Schlafzimmer, Wohnzimmer, Büro) von der Beeinträchtigung betroffen ist.

Hierzu ist zunächst einmal eine möglichst detaillierte Schilderung der Anwohner wichtig:

  • Worum geht es genau?
  • Wann, wo und unter welchen Randbedingungen treten die Umweltbelästigungen auf?

Nach Ermittlung des Sachverhalts entscheidet die Immissionsschutzbehörde, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Nachbarschaftsschutzes ergriffen werden müssen. 

Unabhängig von Beschwerden über konkrete Umweltbelästigungen wünschen sich viele Anwohnende Informationen über die Anlagen in ihrer Nachbarschaft und die geltenden umweltrechtlichen Bestimmungen. In verschiedenen Gesetzen sind die Informationsrechte von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch der Schutz von Daten der Anlagenbetreibenden geregelt. Informationen können Irrtümer klären und Ängste nehmen, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern helfen, ihre Rechte wahrzunehmen. Dies sowohl bei bereits errichteten Anlagen als auch bereits bei der Genehmigung einer Anlage. Daher pflegt der Fachdienst Umwelt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine offene Kommunikation. Wenden Sie sich bei Fragen und Informationsbedarf einfach formlos an uns.

Bedingt durch die Tatsache, dass jeder im Alltag einer Vielzahl von Geräuschquellen ausgesetzt ist, richtet sich der größte Teil der Beschwerden gegen Lärmbelästigungen (z. B. Lärm verursacht von Straßen-, Schienen und Flugverkehr, Gewerbeanlagen, Nachbarn, Sportanlagen). Auf der Internetseite des  Umweltbundesamtes erhalten Sie Informationen zur Vermeidung von Lärmimmissionen und Zuständigkeitshinweise.

Erläuterungen und Hinweise

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