Beschreibung
Bei festgestellten Verstößen kann im Zeitraum 22 bis 6 Uhr die Polizei informiert werden. Diese kommt im Rahmen der personellen Möglichkeiten.
Bei wiederholten Verstößen kann eine schriftliche Anzeige mit Angabe des Verursachers und der exakten Zeiten an die örtliche Ordnungsbehörde gerichtet werden.
Von Gewerbebetrieben (außer Gaststätten) ausgehende Lärmverstöße sind an das Umweltamt zu richten.