Beschreibung
Gewerbe: Gestattung der Fortführung eines Gewerbebetriebes durch einen Stellvertreter
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Dem Gewerbetreibenden kann auf seinen Antrag von der zuständigen Behörde gestattet werden, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
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