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Stadt Remscheid

Gewerbe: Gestattung der Fortführung eines Gewerbebetriebes durch einen Stellvertreter

Dem Gewerbetreibenden kann auf seinen Antrag von der zuständigen Behörde gestattet werden, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

Beschreibung

Gewerbe: Gestattung der Fortführung eines Gewerbebetriebes durch einen Stellvertreter

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