Beschreibung
So kommen Sie am schnellsten wieder an Ihren fahrbaren Untersatz:
Rufen Sie zuerst in der nächsten Polizeidienststelle an. Dort kann man Ihnen nicht nur definitiv sagen, ob das Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt wurde, sondern auch gleich mitteilen, zu welchem Abschleppunternehmen es verbracht wurde. Falls Sie dort nicht durchkommen sollten, können Sie auch beim Fachdienst Bürger, Sicherheit und Ordnung nachfragen.
Nur zur Info:
Die Stadtverwaltung erhält von den Abschleppkosten keine "Gewinnbeteiligung". Parallel zu den Kosten der Abschleppmaßnahme werden generell noch Gebühren gemäß der Kostenordnung Nordrhein-Westfalen erhoben und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, das jedoch völlig unabhängig von dem der Abschleppmaßnahme und der Kostenordnung bearbeitet wird.
Wo bekomme ich mein Auto wieder?
Bei städtischen Maßnahmen werden die Fahrzeuge in der Regel zum
Abschleppdienst Andrick
Preyersmühle 40-42
42929 Wermelskirchen
Tel. (0 21 96) 22 38
verbracht.