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Stadt Remscheid

Verkehrsüberwachung: ruhender Verkehr

Sie haben an Ihrem Fahrzeug einen Hinweiszettel vorgefunden. Ein Verwarnung ist immer noch "Reizfaktor Nummer 1". Bitte bedenken Sie jedoch, dass die Verkehrsüberwachung im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern will.

Beschreibung

Wenn Sie eine Zahlkarte an Ihrem Fahrzeug vorfinden sollten, könnte es sich auch um eine Verwarnung der Polizei handeln (siehe Absender). Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an eine Polizeidienststelle. Wie geht es weiter? Der Halter des Fahrzeugs wird in etwa 1 Woche ein Schreiben der Stadt Remscheid erhalten. Dieses enthält unter anderem:

  • den Tatvorwurf
  • die Höhe des Verwarngeldes
  • das Akten- bzw. Kassenzeichen
  • den Sachbearbeiter sowie
  • Telefonnummern

Anhänger und Wohnmobile im öffentlichen Verkehrsraum

Kurz gesagt: Ob und wie lange ein Anhänger oder Wohnmobil im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden darf, hängt davon ab, ob es mit einem Zugfahrzeug verbunden ist und ob das Fahrzeug lediglich abgestellt oder auch zum Übernachten genutzt wird.

Anhänger ohne Zugfahrzeug

Anhänger – auch Wohnanhänger – dürfen bis zu zwei Wochen unbewegt am Straßenrand oder auf einer Parkfläche abgestellt werden.

Wohnmobile und Anhänger mit Zugfahrzeug

Wohnmobile und Anhänger, die mit einem Zugfahrzeug verbunden sind, dürfen grundsätzlich unbefristet am Straßenrand abgestellt werden. Dies gilt, sofern keine Beschilderung oder andere Verkehrsregelung etwas anderes vorgibt.

Übernachten im Wohnmobil

Das Übernachten im Wohnmobil ist grundsätzlich erlaubt, wenn es während einer Reise dazu dient, die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Das Wohnmobil darf dabei jedoch nicht dauerhaft als Wohnung an einem Ort genutzt werden.

Wer ein Wohnmobil über mehrere Nächte am selben Standort nutzt, kann eine genehmigungspflichtige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums ausüben. Als Orientierung gelten mehr als drei bis vier Übernachtungen an derselben Stelle.

Wichtig: Das bloße Abstellen bzw. Parken eines Wohnmobils ist rechtlich vom Übernachten bzw. dauerhaften Aufenthalt zu unterscheiden.

Verkehrsüberwachung: ruhender Verkehr

Erläuterungen und Hinweise

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