Beschreibung
Der Ratenzahlungsantrag ist formlos bei der Bußgeldstelle zu stellen. Die notwendigen Belege sollten in Kopie beigefügt oder persönlich vorgelegt werden.
Die Entscheidung über Anträge auf Zahlungserleichterungen ist von den aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig.
Nettoeinnahmen und regelmäßige Ausgabeverpflichtungen müssen daher bei Antragstellung belegt werden. Die Aufstellung muss für die gesamte Lebensgemeinschaft (d.h. ggf. den kompletten Haushalt) erfolgen.
Ein rechtlicher Anspruch auf die Gewährung einer Ratenzahlungsvereinbarung besteht grundsätzlich nicht.