Beschreibung
Um Fahrlehrer werden zu können, muss eine Fahrlehrerlaubnis beantragt werden.
Nach einem Lehrgang in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte und dem Bestehen einer ersten Teilprüfung, wird die befristete Fahrlehrerlaubnis erteilt. Mit der befristeten Fahrlehrerlaubnis kann eine Praxisausbildung in einer Fahrschule durchgeführt werden. Nach Abschluss dieses praktischen Ausbildungsabschnitts und erfolgreich bestandener Prüfung, wird die unbefristete Fahrlehrerlaubnis erteilt.
Wenn Sie sich darüber informieren möchten, wie man Fahrlehrer werden kann und welche Voraussetzungen bestehen, können Sie gerne persönlich vorsprechen.
Im Übrigen werden im Bereich Fahrlehrerwesen alle übrigen Angelegenheiten hinsichtlich der Fahrlehrerlaubnis bearbeitet. Hierzu zählt u.a.:
- Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis
- Beantragung einer Seminarerlaubnis
- Nachweis der Fortbildungspflicht
- Änderungen im Fahrlehrerschein
- Anzeige eines Beschäftigungsverhältnisses
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Für diese Dienstleistung müssen Sie einen Termin vereinbaren.
Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich!
Bitte senden Sie uns bei dem Wunsch der persönlichen Vorsprache eine E-Mail an fahrerlaubnisbehoerderemscheidde und hinterlassen uns eine Rufnummer unter der Sie zu erreichen sind.
Bitte Schreiben Sie in den Betreff "Fahrlehrerwesen und Ihren Namen".