Beschreibung
Fahrlehrer dürfen nur im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses tätig sein, sofern Sie keine Fahrschulerlaubnis besitzen.
Durch die Fahrschulerlaubnis darf der Inhaber selbständig tätig sein und eine Fahrschule eröffnen.
Die Fahrschulerlaubnis kann nur erteilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Hierbei handelt es sich einerseits um personenbezogene Voraussetzungen, die der Inhaber erfüllen muss. Andererseits sind fahrschulgebundene Voraussetzungen zu erfüllen, die u.a. den Unterrichtsraum, die Lehrmittel und Fahrzeuge betreffen.
Wenn Sie eine Fahrschulerlaubnis beantragen möchten, informieren Sie sich bitte in einem persönlichen Gespräch über die speziellen Voraussetzungen.
Im Übrigen werden im Bereich Fahrschulwesen alle übrigen Angelegenheiten hinsichtlich der Fahrschulerlaubnis bearbeitet. Hierzu zählt u.a.:
- Erweiterung der Fahrschulerlaubnis
- Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis
- Überprüfung und Überwachung der Fahrschule/Zweigstelle
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Änderungen der Erlaubnisurkunden
- Änderungsmitteilungen bzgl. Beschäftigungsverhältnissen und Schulfahrzeugen
Für diese Dienstleistung müssen Sie einen Termin vereinbaren.
Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich!
Bitte senden Sie uns bei dem Wunsch der persönlichen Vorsprache eine E-Mail an fahrerlaubnisbehoerderemscheidde und hinterlassen uns eine Rufnummer unter der Sie zu erreichen sind.
Bitte Schreiben Sie in den Betreff "Fahrschulwesen und Ihren Namen".