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Stadt Remscheid

Ukrainische Fahrzeuge / Zulassung in Deutschland

Ukrainische fahrzeughaltende Personen, die auf Grund des Ukrainekrieges geflüchtet sind und erklären, nicht dauerhaft in Deutschland bleiben zu wollen, können für ihre Fahrzeuge eine bis maximal 30.09.2024 befristete Ausnahmegenehmigung erhalten.

Beschreibung

Hinweis:

Sollten Sie bereits über eine Ausnahmegenehmigung verfügen und diese verlängern wollen, melden Sie sich bitte in der Zulassungsstelle der Stadt Remscheid. Gegen eine Gebühr von 25 € kann Ihre Ausnahmegenehmigung verlängert werden. Eine erneute Sicherheitsüberprüfung ist nicht erforderlich. Es muss lediglich der Versicherungsschutz nachgewiesen werden. 

Ausnahmegenehmigung für ukrainische Fahrzeuge

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und die Länder haben sich auf ein einheitliches Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für ukrainische Fahrzeuge verständigt.

Hierzu wurde das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehrs des Landes Nordrhein-Westfalen ermächtigt, gemäß § 47 FZV Ausnahmen von der Regelung des § 20 Abs. 6 S. 1 FZV zu erteilen.

Somit können ukrainische fahrzeughaltende Personen, die auf Grund des Ukrainekrieges geflüchtet sind und erklären, nicht dauerhaft in Deutschland bleiben zu wollen, für ihre Fahrzeuge eine bis maximal 30.09.2024 befristete Ausnahmegenehmigung erhalten.

 

Voraussetzungen:

Kein dauerhafter Standort in der Bundesrepublik Deutschland

Es muss beabsichtigt sein, mit dem Fahrzeug in die Ukraine zurückzukehren. Eine entsprechende Erklärung ist abzugeben. Die mündliche Erklärung ist ausreichend. 

Ukrainische Zulassung

Die Genehmigung kann ausschließlich für Fahrzeuge erteilt werden, die über eine gültige ukrainische Zulassung verfügen.

Gültige Versicherung

Die Versicherung muss für die Dauer der Ausnahmegenehmigung nachgewiesen werden.

Betriebs- und Verkehrssicherheit

Das Fahrzeug muss einer Sicherheitsuntersuchung unterzogen worden und im Sinne des § 20 Abs. 3 FZV betriebs- und verkehrssicher sein.

 

Erforderliche Unterlagen:

· Antrag auf Ausnahmegenehmigung (ausgefüllt und unterschrieben),

· Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz (§ 24 AufenthG) oder anderweitige Glaubhaftmachung der Flüchtlingseigenschaft,

· Nachweis eines Hauptwohnsitzes in Remscheid,

· Gültige Zulassungspapiere, die zum internationalen Verkehr berechtigen (ukrainische Zulassungsbescheinigung oder Internationaler Zulassungsschein,

· Grenzversicherung oder Grüne Karte,

· Nachweis der bestandenen Sicherheitsuntersuchung des Fahrzeuges.

 

Der Antrag inkl. den einzureichenden Unterlagen kann vorab per E-Mail an zulassungsbehoerderemscheidde geschickt werden. Zwecks Vereinbarung eines persönlichen Termins wird sich dann mit Ihnen in Verbindung gesetzt. 

Ukrainische Fahrzeuge / Zulassung in Deutschland

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