Beschreibung
Anfragen von Behörden, die den Aufenthaltsstatus des Ausländer betreffen, können schriftlich gestellt werden. In dringenden Fällen kann die Anfrage auch per Telefax erfolgen und wird umgehend beantwortet.
Grundsätzlich haben sowohl Privatpersonen, Firmen und Behörden die Möglichkeit eine Melderegisterauskunft zu beantragen. Dies muss grundsätzlich schriftlich erfolgen, da diese meist gebührenpflichtig ist.
Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Bürgerservice. Nähere Informationen bitte dort erfragen und um Erteilung einer Melderegisterauskunft bitten.
Anfragen von Behörden, die den Aufenthaltsstatus des Ausländer betreffen, können schriftlich gestellt werden. In dringenden Fällen kann die Anfrage auch per Telefax erfolgen und wird umgehend beantwortet.
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