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Stadt Remscheid

Aufenthaltsbescheinigung (Ausländerbehörde)

Beschreibung

Es handelt sich um eine Bescheinigung, aus der sich ergibt, welchen aufenthaltsrechtlichen Status Sie besitzen.

Die Vorlage einer solchen ausländerrechtlichen oder auch aufenthaltsrechtlichen Bescheinigung kann von einigen Behörden, Botschaften/Konsulaten oder Organisationen, aber auch von Arbeitgebern verlangt werden.

Die Ausländerbehörde Remscheid bescheinigt Ihnen z.B. Ihren aktuellen Aufenthaltsstatus (also welche Aufenthaltserlaubnis Sie besitzen) oder wann Sie erstmalig in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Weitere aufenthaltsrechtlich relevante Angaben werden auf Wunsch bescheinigt.

Sofern Sie eine solche Bescheinigung benötigen, dann teilen Sie dies per E-Mail an das Funktionspostfach auslaenderamtremscheidde unter Angabe Ihrer vollständigen Personalien mit. Nennen Sie zudem, zu welchem Zweck und für welche Institution Sie eine ausländerrechtliche oder aufenthaltsrechtliche Bescheinigung benötigen. Je nach Anliegen könnte eine persönliche Vorsprache nötig sein. In diesem Fall erhalten Sie dann einen Termin bei der Ausländerbehörde. 

Bitte beachten Sie: In dieser Bescheinigung gibt es keine Angaben zum Familienstand und zur Religion. Wenn diese Angaben erforderlich sind, zum Beispiel zur Anmeldung der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, benötigen Sie eine  Meldebescheinigung der Meldebehörde (Öffnet in einem neuen Tab)

Aufenthaltsbescheinigung (Ausländerbehörde)

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