Beschreibung
Sie haben einen Verlust erlitten. Hierzu möchten wir Ihnen unser Beileid aussprechen.
In der Regel wird sich das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen um die Formalitäten beim Standesamt kümmern.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen sind diese grundsätzlich dazu verpflichtet, den Sterbefall schriftlich anzuzeigen. Zu beachten ist, dass alle Angaben vollständig sein müssen und die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung korrekt und übereinstimmend ausgefüllt sein muss.
Eine Mustersterbefallanzeige zum Ausdrucken finden Sie unter Downloads/Links.
Sterbefallanzeigen und andere Dokumente können während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses an der Pforte abgegeben werden.