Beschreibung
Sie haben vor einiger Zeit geheiratet, hierbei jedoch keinen gemeinsamen Namen bestimmt. Dies können Sie nachholen.
Die entsprechende Erklärung können Sie ganz einfach bei dem Standesamt abgeben, in dessen Bezirk Sie wohnen. Damit die Erklärung wirksam wird, wird sie dann an das Standesamt geschickt, bei welchem Sie damals geheiratet haben.
Ehenamensbestimmung nach Eheschließung
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