Beschreibung
Sie haben vor einiger Zeit geheiratet, dabei jedoch keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt. Dies können Sie auch nachträglich noch tun.
Die entsprechende Erklärung können Sie bei dem Standesamt abgeben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Damit die Erklärung wirksam wird, wird diese anschließend an das Standesamt weitergeleitet, bei dem Sie geheiratet haben.
Ehenamensbestimmung nach Eheschließung
Kontakt