Beschreibung
Sie haben im Ausland geheiratet und können, wenn einer der Ehepartner deutscher Staatsbürger ist, Ihre Ehe im Standesamt nachbeurkunden lassen.
Die ausländische Eheurkunde erbringt den vollen Beweis der Eheschließung, ein förmliches Anerkennungsverfahren existiert in Deutschland nicht.
Auf jeden Fall sollten Sie unabhängig von einer gewünschten Nachbeurkundung immer die Meldebehörde über die Eheschließung informieren.
Hier ist zu unterscheiden, eine richtige Nachbeurkundung, wird beim Standesamt gemacht, es entstehen nicht gerade geringe Kosten.
Die meisten Bürger, möchten gar keine "Nachbeurkundung" sondern möchten aufgrund von Steuern dass die Ehe eingetragen wird. DIes wird beim Meldeamt gemacht. Die meisten Bürger*innen sind damit dann schon zufrieden.
Hier muss unterschieden werden.