Beschreibung
Für die grundbuchrechtliche Teilung eines bebauten Grundstückes wird eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach § 7 der Bauordnung NRW (Öffnet in einem neuen Tab) durch die Bauaufsichtsbehörde benötigt. Die Teilung eines unbebauten Grundstücks bedarf keiner Genehmigung. Der Antrag auf Grundstücksteilung ist durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu stellen. Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur berät Sie über die geplante Grundstücksteilung und erstellt den erforderlichen Teilungsplan.