Beschreibung
Das Aufstellen von Verkehrszeichen erfolgt vom Geschäftsbereich Straßen und Brückenbau der TBR auf der Grundlage einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung vom Fachdienst für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßenverkehrsangelegenheiten.
Verkehrszeichen
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