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Stadt Remscheid

Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Erschließungsbeiträge dienen der teilweisen Refinanzierung der erstmaligen endgültigen Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen.

Beschreibung

Die Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze) ist Aufgabe der Gemeinde. Die Gemeinde ist per Gesetz verpflichtet, die für die Herstellung von Erschließungsanlagen entstandenen Kosten nach Maßgabe der Erschließungsbeitragssatzung im Wesentlichen auf die Anlieger umzulegen.

Erläuterungen und Hinweise