Beschreibung
Die Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze) ist Aufgabe der Gemeinde. Die Gemeinde ist per Gesetz verpflichtet, die für die Herstellung von Erschließungsanlagen entstandenen Kosten nach Maßgabe der Erschließungsbeitragssatzung im Wesentlichen auf die Anlieger umzulegen.