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Stadt Remscheid

Wahlen und Abstimmungen

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt (Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz).

In regelmäßigen Abständen werden die politischen Gremien auf verschiedenen Ebenen gewählt. Die Wahl zum Deutschen Bundestag findet alle vier Jahre statt, Europa-, Landtags- und Kommunalwahlen jeweils alle fünf Jahre.

Erläuterungen und Hinweise