Die aus Straßennamen und Hausnummern gebildeten Adressen sind Ordnungsfunktionen und dienen der Orientierung im Stadt- oder Gemeindegebiet.
Hausnummern werden im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens oder auf Antrag der Eigentümerin oder des Eigentümers bei einem bereits bestehenden Gebäude vergeben.
Auch bei Anbauten mit separatem Eingang (z. B. Einliegerwohnung) ist eine eigene Hausnummer sinnvoll.