An- und Verkauf von städtischen Immobilien und unbebauten Grundstücken
Der Verkauf von städtischen Immobilien und unbebauten Grundstücken, die nicht mehr für die Aufgaben der Stadt benötigt werden, wird durch den Fachdienst Liegenschaftsentwicklung, Vermessung und Kataster wahrgenommen.
Vermietung und Verpachtung von städtischen Grundstücken
Unbebaute städtische Grundstücke (z.B. Gärten, landwirtschaftliche Flächen, Stellplätze, etc.) können an private oder gewerbliche Interessenten vermietet bzw. verpachtet werden.
Verwaltung von städtischen Erbbaurechten
Die Verwaltung von städtischen Erbbaurechtsgrundstücken wird ebenfalls durch den Fachdienst Liegenschaftsentwicklung, Vermessung und Kataster wahrgenommen.
Vermietung von städtischen Wohnungen
Die Verwaltung und damit auch die Vermietung von städtischen Wohnhäusern bzw. Wohnungen führt die GEWAG Wohnungsaktiengesellschaft Remscheid (Öffnet in einem neuen Tab) durch.