An- und Verkauf von städtischen Immobilien und unbebauten Grundstücken
Der Verkauf von städtischen Immobilien und unbebauten Grundstücken, die nicht mehr für die Aufgaben der Stadt benötigt werden, wird durch den Fachdienst Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Liegenschaften wahrgenommen.
Vermietung und Verpachtung von städtischen Grundstücken
Unbebaute städtische Grundstücke (z.B. Wiesen, Stellplätze etc.) können an private oder gewerbliche Interessenten vermietet bzw. verpachtet werden.
Verwaltung von städtischen Erbbaurechten
Die Verwaltung von städtischen Erbbaurechtsgrundstücken wird ebenfalls durch den Fachdienst Wirtschaftsförderung und Liegenschaften wahrgenommen.
Vermietung von städtischen Wohnungen
Die Verwaltung und damit auch die Vermietung von städtischen Wohnhäusern bzw. Wohnungen führt die GEWAG Wohnungsaktiengesellschaft Remscheid (Öffnet in einem neuen Tab) durch.