Umgebungslärm ist der Lärm aus dem Straßen- und Schienenverkehr, dem Fluglärm und von bestimmten Industrieanlagen.
Berechnen statt messen
Die Lärmbelastung wird anhand eines Rechenmodells ermittelt und für verschiedene Belastungshöhen farblich dargestellt. So entstehen beispielsweise für den Straßenverkehr entlang einer Straße verschiedene Farbbänder, die unterschiedliche Lärmpegel abbilden.
Im Gegensatz zum Lärm einer einzelnen Baumaschine, die über den Einsatzzeitraum hinweg gemessen werden kann, ist der Umgebungslärm wie der Straßenverkehrslärm wesentlich unregelmäßiger und deutlicher von weiteren wechselnden Faktoren wie der Meteorologie beeinflusst. Um ein vergleichbares Ergebnis zu erhalten müsste über mehrere verschiedene Tage und Monate gemessen werden. Eine wiederholbare Messung unter gleichen Bedingungen ist dadurch praktisch kaum möglich. Die Vergleichbarkeit verschiedener Straßen oder Gebiete, wie in der Lärmkarte dargestellt, wird daher durch die Berechnung des Lärms gewährleistet. Dieses Verfahren ist auch in der nationalen Gesetzgebung vorgesehen.
Die Lärmkartierung in Remscheid
Die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union gibt mehrere Stufen für die Lärmkartierung vor.
In der ersten Stufe war der Straßenverkehrslärm die Hauptlärmquelle in Remscheid. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hatte die Lärmbelastung im Stadtgebiet Remscheid für Straßen mit mehr als 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr berechnet und kartiert. Die Karten waren bis zum 31.06.2007 fertigzustellen.
In der nachfolgenden zweiten Stufe wurden für Remscheid weitere Straßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr sowie weitere Strecken mit relevantem Straßenlärm und der Schienenverkehr hinzugenommen. Die Stadt Remscheid ist seit der zweiten Stufe eine sogenannte Ballungsraumkommune mit mehr als 100.000 Einwohnern und für die Lärmkartierung selbst verantwortlich. Bis zum 31.06.2012 waren die Lärmkarten fertigzustellen und sind alle fünf Jahre zu überarbeiten. Für die Kartierung des Schienenlärms ist das Eisenbahnbundesamt zuständig.
Die Lärmkartierung der vierten Stufe ist erfolgt und umfasst die Straßen und den Schienenverkehr auf der Grundlage aktueller Verkehrszahlen.
Auch bestimmte Industrieanlagen wurden kartiert. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat mit Erlass vom 15.07.2009 und 05.07.2016 für Nordrhein-Westfalen festgelegt, Industrieanlagen zu kartieren, die unter die EU-Richtlinie 2010/75/EU (IED-Anlagen) fallen. Diese wurden durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ermittelt und hinsichtlich ihrer Lärmrelevanz bewertet. Die Datengrundlage wurde für die Darstellung in der Lärmkartierung nach Umgebungslärmrichtlinie vorbereitet. In Deutschland bestehen weitreichende gesetzliche Vorgaben zum Lärmschutz der Anwohner von gewerblichen Betrieben, so dass bereits mit der Genehmigung der Anlagen Grenzwerte zum Gesundheitsschutz einzuhalten sind. In der Umgebungslärmkartierung werden diese Anlagen daher nachrichtlich dargestellt.
Weitere Informationen zur Lärmkartierung
- Lärmkarte 4 24-Stunden-Wert Lden (Öffnet in einem neuen Tab)
- Lärmkarte 4 Nacht-Wert Lnight (Öffnet in einem neuen Tab)
- Lärmkartierung NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Umgebungslärmportal NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Lärmkartierung Schiene des Eisenbahnbundesamtes - GeoPortal.EBA (Öffnet in einem neuen Tab)
- Lärmkartierung Schiene des Eisenbahnbundesamtes - Informationen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Lärmsanierung Schiene des Eisenbahnbundesamtes - Informationen (Öffnet in einem neuen Tab)