Allgemein bekannt ist inzwischen, dass besonders laute Geräusche gesundheitliche Schäden hervorrufen. Aber auch geringere Geräuschpegel und eine über einen längeren Zeitraum andauernde Belastung auf niedrigem Niveau führen nachweisbar zu gesundheitlichen Störungen, unabhängig davon, ob die betroffene Person den Lärm überhaupt wahrnimmt. Für viele Fälle wie den Arbeitsschutz und den Betrieb von Maschinen bestehen seit langem Grenzwerte und Bewertungsverfahren.
Der Lärm, der vom Straßen- und Schienenverkehr, Luftverkehr und von Industriegeländen insgesamt ausgeht und die Anwohner betrifft, wird als Umgebungslärm bezeichnet.
Die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Umgebungslärmrichtlinie - 2002/49/EG, trifft zum Umgang mit dieser Problematik verschiedene Regelungen, die in der Zuständigkeit der Kommunen auszuführen sind.