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Stadt Remscheid

Luftreinhalteplan

Werden gesetzliche Grenzwerte bestimmter Luftschadstoffe überschritten, ist die Aufstellung eines Luftreinhalteplans vorgeschrieben.

In Deutschland betrifft dies vor allem die Großstädte und Ballungsräume mit den Luftschadstoffen Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid NO2.

In Remscheid war die Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid NO2 Auslöser für die rechtlich vorgeschriebene Aufstellung eines Luftreinhalteplans. Das Verfahren liegt in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf.

Offenlage des Luftreinhalteplans

Die Offenlage des Entwurfs des Luftreinhalteplans fand vom 11.06.2012 bis zum 11.07.2012 bei der Bezirksregierung Düsseldorf statt. Unter www.brd.nrw.de konnten auf der Startseite die Bekanntmachung sowie alle weiteren Informationen und Unterlagen eingesehen werden.

Mit der Bekanntmachung der Bezirksregierung wurde entsprechend den Anforderungen des § 47 Abs. 5a BImSchG die Öffentlichkeit über die öffentliche Auslegung und das Inkrafttreten des Luftreinhalteplans Remscheid informiert und ihr die Möglichkeit eingeräumt, sich dazu zu äußern.
Anmerkungen zum Luftreinhalteplan waren schriftlich bis spätestens 25.07.2012 an die Bezirksregierung zu richten.

Der Luftreinhalteplan ist seit dem 01.10.2012 rechtskräftig und die Umweltzone wurde zum 01.01.2013 eingerichtet.

Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans sind von der Kommune umzusetzen, denn sie betreffen z.B. Stadt- und Verkehrsplanung, Energiemanagement oder Mobilitätsangebote.
Nach vorheriger Vereinbarung kann der Luftreinhalteplan auch im Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung eingesehen werden.

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