Umweltzone in Remscheid
Vom 11.06.2012 bis zum 11.07.2012 lag der Entwurf des Luftreinhalteplans Remscheid öffentlich aus. Er beinhaltet eine Umweltzone als Maßnahme zur Minderung der Luftbelastung mit Stickstoffdioxid im Bereich der Freiheitstraße und dem angrenzenden Stadtgebiet. Mit der Rechtskraft des Luftreinhalteplans zum 01.10.2012 war die Umweltzone ab dem 01.01.2013 einzurichten.
Anfang 2014 wurde das Ergebnis der Stickoxidmessung des Jahres 2013 in der Freiheitstraße überprüft. Der vorgeschriebene Grenzwert von 40 µg/m³ wurde mit 48 µg/m³ weiterhin überschritten, so dass die zweite Stufe der Umweltzone in Kraft trat.
Dies bedeutet, dass seit dem 01.07.2014 nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette die Umweltzone befahren dürfen.
Seit 2017 wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten. Es gilt weiterhin das Vorsorgeprinzip. Änderungen der Umweltzone und des Luftreinhalteplans durch die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Behörde sind derzeit noch nicht vorgesehen.
Schadstoffplaketten
Das Befahren einer Umweltzone ist nur mit Fahrzeugen gestattet, die über eine gültige Kennzeichnung - auch Feinstaubplakette oder Schadstoffplakette genannt - verfügen. Welche Plakette aktuell in einer Umweltzone zulässig ist, kann bei der jeweiligen Kommune nachgefragt werden und ist an der Beschilderung der Umweltzone zu erkennen. Die Plaketten sind in Remscheid beim Bürgerservice im Dienstleistungszentrum Elberfelder Straße und bei vielen Kfz-Werkstätten sowie den Prüfstellen erhältlich.
Ausnahmen und Befreiungen
Unter bestimmten Bedingungen können Ausnahmen oder Befreiungen gelten. Diese sind bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen, die die Voraussetzungen prüft.
Generell von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind u.a. mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Kranken- und Notarztwagen. Im Einzelfall empfiehlt sich die Nachfrage bei der Straßenverkehrsbehörde.
Der Luftreinhalteplan Remscheid enthält in Kapitel 11.1.2 Erläuterungen zu den rechtlichen Regelungen für Ausnahmen und Befreiungen.
Umweltzonen in Deutschland und Europa
Kontakt
Zeiten
Nach Vereinbarung
Ort
Luft und Lärm
Ludwigstr. 14
42853 Remscheid