Stickstoffoxide entstehen bei allen Verbrennungsvorgängen. Verursacher sind Heizungsanlagen, Industrie, Kraftwerke und zu einem wesentlichen Teil der Straßenverkehr.
Die europäische Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa und ihre Umsetzung in den §§ 44 - 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 39. Verordnung zum BImSchG legen Grenzwerte fest.
Da sie bei Austritt aus der Verbrennungsanlage sehr schnell zu anderen Stoffen reagieren, wird das stabile Stickstoffdioxid (NO2) als Leitparameter gemessen.
In Remscheid hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW bis zum 31.12.2022 im Bereich der Freiheitstraße einen Passivsammler zur Ermittlung der Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid NO2 betrieben.
Die Ergebnisse zeigten auch nach Ablauf der Übergangsfrist im Jahr 2010 eine Überschreitung der geltenden Grenzwerte, so dass die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Behörde einen Luftreinhalteplan aufgestellt hat, der seit Oktober 2012 rechtskräftig ist.
Die folgende Tabelle zeigt die Messergebnisse des Passivsammlers in der Freiheitstraße in Remscheid:
Jahr | NO2 in µg/m³ |
2005 |
46,9 |
2006 | 46 |
2007 | 45 |
2008 | 43 |
2009 | 47 |
2010 | 48 |
2011 | 46 |
2012 | 41 |
2013 | 48 |
2014 | 45 |
2015 | 41 |
2016 | 42 |
2017 | 40 |
2018 | 38 |
2019 | 31 |
2020 | 28 |
2021 | 29 |
2022 | 27 |