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Stadt Remscheid

Vorabbekanntmachung zur Vergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV

Die Stadt Remscheid hat ihre Absicht, Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) zu vergeben, gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorab bekannt gemacht. Die Veröffentlichung erfolgte über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr im Amtsblatt der Europäischen Union (siehe AZ 184392-2026).

Eigenwirtschaftliche Anträge für die betreffenden Linienverkehre sind innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen.

Eigenwirtschaftliche Anträge müssen sich auf den vollständigen Verkehr der jeweils betroffenen Linien entsprechend der in der Vorabbekanntmachung festgelegten Anforderungen und Standards beziehen, um genehmigungsfähig zu sein. Sofern keine oder keine genehmigungsfähigen eigenwirtschaftlichen Anträge eingehen, beabsichtigt die Stadt Remscheid, die Verkehrsleistungen im Rahmen einer Direktvergabe an die Stadtwerke Remscheid zu vergeben.

Die konkreten Anforderungen an die Verkehrsleistungen – insbesondere zu Fahrplänen, Beförderungsentgelten sowie qualitativen und betrieblichen Standards – sind in einem ergänzenden Dokument mit Anlagen zusammengefasst („Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG“).

Das ergänzende Dokument und die Anlagen stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Der gesamte Prozess wird durch die Stadt Remscheid in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträgerin begleitet.

 

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