ÖPNV-Aufgabenträgerschaft / Nahverkehrsplanung
Insoweit hat sie den gesetzlichen Auftrag, eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV sicherzustellen. Hierbei unterliegt sie als zuständige Behörde den rechtlichen Bindungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (VO 1370/2007).
Die Stadt Remscheid ist Mitglied des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und hat diesem gemäß §§ 5,5a der Zweckverbandssatzung einzelne Aufgaben übertragen. Die Einzelheiten sind in einer vom VRR erlassenen "Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr" (Finanzierungsrichtlinie) geregelt. Ferner hat die Stadt Remscheid – wie die meisten Mitglieder des VRR – durch Ratsbeschluss vom 25.09.2014 der Anpassung der Finanzierungsrichtlinie und der darin enthaltenen Aufgabenverteilung zwischen VRR und Verbandsmitgliedern zugestimmt. Demnach ist die Finanzierung des ÖPNV Aufgabe des VRR, während die Stadt Remscheid weiterhin für die Planung und Ausgestaltung des ÖPNV zuständig ist und dabei die von den Verkehrsunternehmen zu erbringenden Leistungen und gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen festlegt.
Der Rat der Stadt Remscheid hat zuletzt mit Beschluss vom 25.02.2016 (Drucksache 15/2089) die Stadtwerke Remscheid GmbH als internen Betreiber mit der Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen des ÖPNV in der Stadt Remscheid betraut (Bestandsbetrauung). Dies erfolgte im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der VO 1370/2007 und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).
Aufgaben:
- Aufstellung und Fortschreibung des Nahverkehrsplanes
- Fortführung des Programms zum Ausbau barrierefreier Haltestellen
- Durchführung und Betrauung der Verkehrsunternehmen
- Projektmanagement bei der Entwicklung der ÖV-Infrastruktur