Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde ist Ihr erster Ansprechpartner in allen aufenthaltsrechtlichen Fragen.

Sie befindet sich im Erdgeschoss des Dienstleistungszentrums in der Elberfelder Str. 32 - 36, 42853 Remscheid

- Aktuelle Hinweise (Stand: 09.09.2024) -

Informationen zur Einbürgerung finden Sie

 HIER (Öffnet in einem neuen Tab)

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aufgrund eines massiven Arbeitsaufkommens die Bearbeitungszeit bis zu 8 Monate dauern kann.

Fortlaufend aktualisierte Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine

Erste Hinweise für ukrainische Flüchtlinge in Remscheid

Wenn Sie sich in Remscheid z.B. bei Verwandten, Freunden oder Bekannten aufhalten, melden Sie sich bitte per Mail bei der Ausländerbehörde. 

Nutzen Sie hierzu unser E-Mail-Postfach: auslaenderamtremscheidde.  

Die Ausländerbehörde wird Sie dann registrieren. Somit haben Sie einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. 

Es ist wichtig, dass Sie uns folgende Dokumente der betroffenen Personen übersenden und uns folgendes mitteilen: 

  •          Kopie der Ausweisdokumente (Pass, Geburtsurkunde oder sonstiges)
  •          jedenfalls personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum)
  •          den Einreisezeitpunkt nach Deutschland
  •          die Anschrift, wo Sie sich derzeit aufhalten
  •          sonstige Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

Es ist zunächst nicht erforderlich, dass Sie bei der Ausländerbehörde oder dem Einwohnermeldeamt vorsprechen.

Sie müssen keinen Termin vereinbaren.

Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland zu regeln.

Rechtliche Hinweise:

Ukrainische Staatsangehörige können visumfrei nach Deutschland einreisen und sich hier bis zu 90 Tage ohne Aufenthaltserlaubnis aufhalten; das gilt auch für Drittstaatsangehörige Personen mit ukrainischem Aufenthaltstitel.

Mit Beschluss der Europäischen Union vom 04.03.2022 wird ein vorübergehender Schutzstatus gewährt. Es ist nicht erforderlich einen Asylantrag zu stellen.

Betroffene Personen erhalten in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 Aufenthaltsgesetz.

(Stand: 09.09.2024)

Kontakt

Fachdienst Zuwanderung
Ausländerbehörde

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz