Der Bereich Öffentliche Ordnung befasst sich mit der Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit, wenn die Schutzgüter öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht sind. Das heißt, dass auf dem Gebiet des Rechts der Einhaltung von Rechtsnormen (Gesetze und Verordnungen) und erheblicher Rechtsgüter Einzelner (Leben, Gesundheit, Freiheit) aber auch dem Schutz des Gemeinwesens und seiner Einrichtungen durch ordnungsbehördliche Maßnahmen Geltung verschafft.