Sollen Baukräne, Autokräne, Container, Leitergerüste aufgestellt oder Baustoffe im öffentlichen Verkehrsraum gelagert werden, so ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Ebenso können Ausnahmegenehmigungen für das Befahren von Straßen und Wegen erteilt werden, wenn aufgrund bestimmter Tätigkeiten oder Arbeiten dieses erforderlich ist.