Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Baustellen, Container, Ausnahmegenehmigungen

Grundsätzlich ist es nach der StVO verboten, "Gegenstände auf die Straße zu bringen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann." 

Sollen Baukräne, Autokräne, Container, Leitergerüste aufgestellt oder Baustoffe im öffentlichen Verkehrsraum gelagert werden, so ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Ebenso können Ausnahmegenehmigungen für das Befahren von Straßen und Wegen erteilt werden, wenn aufgrund bestimmter Tätigkeiten oder Arbeiten dieses erforderlich ist.

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz