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Stadt Remscheid

Remscheider Kinderschutzverfahren

Wirksamer Kinderschutz ist nur zu erreichen durch gut vernetztes Vorgehen aller Professionen, die mit Kindern zu tun haben.

Gesetzliche Regelungen weisen unterschiedlichen Berufsgruppen unterschiedliche Verantwortlichkeiten zu. Herausforderung und Ziel sind jedoch, durch gute Zusammenarbeit geregelte Verfahren und Kooperationen zu finden, die Verbindlichkeit und Qualität des Kinderschutzes vor Ort zuverlässig gewährleisten.

Gemäß § 8a SGB VIII sind alle Anbieter von Leistungen nach dem Achten Sozialgesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfe - SGB VIII verpflichtet, mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger (Jugendamt) eine Vereinbarung zum "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung" abzuschließen. In den Remscheider "Leitlinien zum Schutz des Kindeswohl" (derzeit in der Aktualisierung) sowie der Anlage "Verfahren, Instrumente, Formulare" (derzeit in der Aktualisierung, wichtige Dokumente s.u.) sind alle Informationen, Vereinbarungen, Verfahren und Instrumente für den Kindesschutz für Anbieter und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zusammengefasst.

Seit dem 01.08.2006 wird im § 42 Abs. 6 SchulG NRW die Sorge der Schule für das Wohl der ihr anvertrauten Kindern und Jugendlichen konkretisiert. So soll in verstärkter Sensibilität für das Kindeswohl "jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung" nachgegangen werden. Gefährdungslagen sollen frühzeitig wahrgenommen, Hilfen angeboten und Fachstellen rechtzeitig einbezogen werden. In diesem Zusammenhang ist das Jugendamt als Fachbehörde explizit benannt. Insofern ist eine verbindliche Abstimmung der Kooperation in den besonderen Fällen von drohender oder bestehender Kindeswohlgefährdung erforderlich. 

Zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung besteht für Lehrkräfte gemäß § 4 KKG gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) ein Anspruch auf Beratung durch eine sogenannte insoweit erfahrene Fachkraft (Begriff aus dem Gesetzestext). Diese insoweit erfahrenen Fachkräfte verfügen über besondere Qualifikationen und Erfahrungen in der Einschätzung einer Gefährdungslage. In Remscheid stellt das Jugendamt einen Pool von insoweit erfahrenen Fachkräften für alle Personen zur Verfügung, die kinder- und jugendnah tätig sind. Dokumente für das Kinderschutzverfahren der Schulen finden sich auch unten in der Box.

In einem Qualitätszirkel der insoweit erfahrenen Fachkräfte (gemäß § 8a SGB VIII/§ 4 KKG) findet ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit dem Ziel stetiger Qualifizierung und Weiterentwicklung der bestehenden Instrumente im Kinderschutzverfahren statt. Dieser Austausch dient zudem der Sicherstellung eines weitgehend einheitlichen Vorgehens aller insoweit erfahrenen Fachkräfte.

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