Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Remscheider Kinderschutzverfahren

Wirksamer Kinderschutz ist nur zu erreichen durch gut vernetztes Vorgehen aller Professionen, die mit Kindern zu tun haben.

Gesetzliche Regelungen weisen unterschiedlichen Berufsgruppen unterschiedliche Verantwortlichkeiten zu. Herausforderung und Ziel sind jedoch, durch gute Zusammenarbeit geregelte Verfahren und Kooperationen zu finden, die Verbindlichkeit und Qualität des Kinderschutzes vor Ort zuverlässig gewährleisten.

Gemäß § 8a SGB VIII sind alle Anbieter von Leistungen nach dem Achten Sozialgesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfe - SGB VIII verpflichtet, mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger (Jugendamt) eine Vereinbarung zum "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung" abzuschließen. In den Remscheider "Leitlinien zum Schutz des Kindeswohl" (derzeit in der Aktualisierung) sowie der Anlage "Verfahren, Instrumente, Formulare" (derzeit in der Aktualisierung, wichtige Dokumente s.u.) sind alle Informationen, Vereinbarungen, Verfahren und Instrumente für den Kindesschutz für Anbieter und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zusammengefasst.

Seit dem 01.08.2006 wird im § 42 Abs. 6 SchulG NRW die Sorge der Schule für das Wohl der ihr anvertrauten Kindern und Jugendlichen konkretisiert. So soll in verstärkter Sensibilität für das Kindeswohl "jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung" nachgegangen werden. Gefährdungslagen sollen frühzeitig wahrgenommen, Hilfen angeboten und Fachstellen rechtzeitig einbezogen werden. In diesem Zusammenhang ist das Jugendamt als Fachbehörde explizit benannt. Insofern ist eine verbindliche Abstimmung der Kooperation in den besonderen Fällen von drohender oder bestehender Kindeswohlgefährdung erforderlich. 

Zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung besteht für Lehrkräfte gemäß § 4 KKG gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) ein Anspruch auf Beratung durch eine sogenannte insoweit erfahrene Fachkraft (Begriff aus dem Gesetzestext). Diese insoweit erfahrenen Fachkräfte verfügen über besondere Qualifikationen und Erfahrungen in der Einschätzung einer Gefährdungslage. In Remscheid stellt das Jugendamt einen Pool von insoweit erfahrenen Fachkräften für alle Personen zur Verfügung, die kinder- und jugendnah tätig sind. Dokumente für das Kinderschutzverfahren der Schulen finden sich auch unten in der Box.

In einem Qualitätszirkel der insoweit erfahrenen Fachkräfte (gemäß § 8a SGB VIII/§ 4 KKG) findet ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit dem Ziel stetiger Qualifizierung und Weiterentwicklung der bestehenden Instrumente im Kinderschutzverfahren statt. Dieser Austausch dient zudem der Sicherstellung eines weitgehend einheitlichen Vorgehens aller insoweit erfahrenen Fachkräfte.

Im Juni 2021 ist das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und im Mai 2022 ist das Landeskinderschutzgesetz NRW (LKSG NRW) in Kraft getreten. Mit den neuen Gesetzen soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Gewalt maßgeblich gestärkt, sowie Partizipation und Inklusion in allen Handlungsfeldern verbindlich verankert werden. 

In § 9 LKSG NRW ist geregelt, dass jedes Jugendamt in NRW Netzwerke zur interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung bilden muss.

Ziel dieses Gesetzes ist es, die gute Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage des § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen.

Eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Gesetze hat u.a. die Kinderschutzbögen, das Verfahren sowie einige Dokumente überarbeitet.

Ein wichtiger Hinweis: Es gibt jetzt nur noch altersbezogene Kinderschutzbögen, die sowohl für die Schule wie auch für die Kinder- und Jugendhilfe gelten.  

Zusätzlich wurde für die besonders vulnerable Altersstufe des ersten Lebensjahrs (0 - <1) ein eigener Kinderschutzbogen entwickelt.

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz