Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner,
- die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens zwölf Monaten in Remscheid wohnen,
- am Stichtag für den Druck des Wählerverzeichnisses der Kommunalwahl mit Hauptwohnsitz in Remscheid gemeldet sind.
Aktuelle Informationen
is zum 10. September, 05:00 Uhr können Online - Anträge auf Briefwahl gestellt werden.
Das Direktwahlbüro im Ämterhaus bleibt zur Beantragung der Briefwahl geöffnet bis zum 11. September 18:00 Uhr.
Wichtige Mitteilung zur Corona-Pandemie!
Das Dienstleistungszentrum in der Elberfelder Straße ist aktuell für den Kundenverkehr geöffnet, allerdings besteht aus Infektionsschutzgründen kein freier Zugang in das Haus. Der Zugang zum Haus wird durch den Einsatz eines Sicherheitsdienstes gesteuert. Zugang ins Ämterhaus erhält nur, wer sich schriftlich registrieren lässt, sodass im Notfall eine Nachverfolgung von Kontaktpersonen möglich ist.
Es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Sie dürfen Ihren eigenen Stift zur Wahl mitbringen.