Ziel des Landschaftsschutzes ist es, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Lebensstätten und Lebensräume von Tieren und Pflanzen und die Eigenart und Schönheit der Landschaft zu erhalten. Zur Umsetzung dieser Ziele wurden Landschaftsschutzgebiete in den Landschaftsplänen festgesetzt. Ein Auszug aus dem Landschaftsplan Remscheid-Ost zu den Landschaftsschutz-Bestimmungen finden Sie rechts im Downloadbereich. In den Landschaftsplänen Remscheid-West und Remscheid-Gelpe gelten nahezu gleichlautende Bestimmungen. Unter anderem ist hier festgelegt, dass die Errichtung baulicher Anlagen jeglicher Art nicht zulässig ist, da zusammenhängende, unbebaute Bereiche zu erhalten sind. Auch sind zum Beispiel Veränderungen der Bodengestalt durch Aufschüttungen oder Abgrabungen im Landschaftsschutzgebiet nicht zulässig, da sie die natürliche Bodenoberfläche und das Landschaftsrelief verändern.
Über die Schutzbestimmungen, die bei Ihnen gelten, informieren Sie gerne die genannten Ansprechpartner. Befreiungen von den Regelung sind nur in begründeten Einzelfällen nach einer sorgfältigen Prüfung der Unteren Naturschutzbehörde möglich.
Bitte sprechen Sie die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde frühzeitig an, um eine mögliche Genehmigungsfähigkeit eines Anliegens vorab zu klären. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Kapitel "Eingriffe" und im Unterkapitel "Bauvorhaben in Landschaftsschutzgebieten"