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Stadt Remscheid

Wohnungsaufsicht

Die städtische Wohnungsaufsicht dient der Beseitigung von Missständen in vermietetem Wohnraum.

Beschreibung

Nach dem Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG) muss sich Wohnraum zu jeder Zeit in einem Zustand befinden, der seinen Gebrauch zu Wohnzwecken ohne erhebliche Beeinträchtigungen zulässt.

Darunter ist zu verstehen, dass zum Beispiel die Wasser-, Heizungs- oder Stromversorgung funktioniert, ausreichender Schutz gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit besteht und die sanitären und anderen Einrichtungen der Wohnung und des Hauses (z. B. Aufzug) zu den dafür üblichen Zwecken nutzbar sind.

Aufgabe der Kommunalen Wohnungsaufsicht ist es, auf die Erfüllung von Mindestanforderungen bzw. auf deren Instandsetzung hinzuwirken und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Wenn dies bei Ihrer Mietwohnung nicht der Fall ist und Ihr Vermieter trotz schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung nicht für Abhilfe sorgt, können Sie dies bei der Kommunalen Wohnungsaufsicht (Fachdienst Soziales und Wohnen, Abteilung Wohnen und Refinanzierung, Kontaktdaten siehe unten) anzeigen. Die Wohnungsaufsicht prüft dann, inwieweit sie eingreifen kann.  

Ganz wichtig ist: Ein Einschreiten der Wohnungsaufsicht zur Beseitigung von erheblichen Mängeln ist nur möglich, wenn diese nicht durch Ihr Verhalten bei der Nutzung der Wohnung hervorgerufen, also durch Sie ausgelöst wurden. Tipps zur Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmel finden Sie unten unter "Downloads"!

Sprechzeiten (ab 01.07.2024)
Montag, Dienstag, Donnerstag:   9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch:                                       13:00 – 16:00 Uhr
Freitags:                                             geschlossen
ansonsten Termine nach Vereinbarung

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Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail, per Post oder unseren Hausbriefkasten, der an jedem Arbeitstag geleert wird.
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Wohnungsaufsicht

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